1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung von ERP-WORKFLOW durch den im Impressum genannten Anbieter. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB für deren geschäftliche oder selbstständige Tätigkeit geschlossen. ERP-WORKFLOW richtet sich an kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe und Dienstleister – unabhängig von ihrer Rechtsform. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind nicht Gegenstand dieses Angebots.
2. Gegenstand der Leistung
ERP-WORKFLOW ist eine browserbasierte, zusammenhängende Unternehmenssoftware. Sie unterstützt unter anderem Kundenverwaltung, Erstgespräche, Angebote, Aufträge, Planung, Mitarbeitereinsätze, betriebliche Dokumentation, Materialverwaltung, Rechnungen, Zahlungen und die Vorbereitung von Buchhaltungsdaten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und den vertraglichen Vereinbarungen. Die Software wird zur Nutzung bereitgestellt und nicht an den Kunden verkauft. ERP-WORKFLOW ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung und übernimmt keine pauschale Gewähr für die rechtliche oder steuerliche Richtigkeit von Kundeneingaben.
3. Angebot und Vertragsschluss
Informationen und Preisangaben auf der Website sowie Demo- und Konfiguratoransichten dienen der Orientierung und stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein individuelles Angebot angenommen oder ein Auftrag ausdrücklich bestätigt wird. Maßgeblich sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und die vereinbarten Vertragsunterlagen.
4. Einrichtung, Betrieb und Zugang
ERP-WORKFLOW läuft zentral auf den von uns betriebenen Servern in Deutschland. Jeder ABO-Kunde erhält eine eigene Datenbank auf diesen Servern, getrennt von den Datenbanken anderer Kunden. Der Zugang erfolgt browserbasiert, insbesondere über app.erp-workflow.de. Der Kunde muss die ERP-Software nicht auf eigenen Servern installieren. Der Zugang wird nach den vereinbarten Einrichtungs- und Freigabeschritten bereitgestellt. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; Hinweise auf einen unberechtigten Zugriff sind unverzüglich zu melden.
5. Nutzungsrecht
Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, ERP-WORKFLOW im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eigentum an der Software, Quellcode oder eine dauerhaft installierbare Programmkopie werden nicht übertragen. Eine nicht ausdrücklich vereinbarte Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung, Vervielfältigung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist nicht gestattet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die zur Einrichtung erforderlichen Angaben rechtzeitig und zutreffend bereit. Er ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Geschäfts- und Belegdaten, für die Vergabe der eigenen Benutzerberechtigungen und die Einhaltung seiner gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten verantwortlich. Änderungen der Firmenanschrift, Rechnungsdaten oder Rechtsform sind mitzuteilen, damit die Vertragsdaten aktualisiert werden können. Soweit sich dadurch der rechtliche Vertragspartner ändert, ist eine entsprechende Vertragsregelung erforderlich. Störungen sollen mit einer möglichst nachvollziehbaren Beschreibung gemeldet werden.
7. Preise und Zahlung
Der monatliche Grundpreis beträgt derzeit 249,00 Euro netto für bis zu fünf Benutzer. Jeder weitere Benutzer kostet derzeit 19,00 Euro netto pro Monat. Für die einmalige Ersteinrichtung sind derzeit 1.490,00 Euro netto vorgesehen. Maßgeblich für die Zahlungspflichten ist das vom Kunden angenommene Angebot; Zusatzleistungen werden nur berechnet, soweit sie vereinbart wurden. Rechnungen werden monatlich gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate, soweit im individuellen Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Wird er nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um weitere zwölf Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung
ERP-WORKFLOW darf erforderliche Wartungen, Sicherheitsupdates und angemessene Weiterentwicklungen vornehmen. Planbare wesentliche Nutzungseinschränkungen werden nach Möglichkeit vorab mitgeteilt. Vereinbarte Hauptleistungen dürfen durch Änderungen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
10. Kundendaten und Datenschutz
Kundenbezogene Daten werden in der eigenen Datenbank des jeweiligen Kunden auf unseren Servern in Deutschland verarbeitet. Soweit ERP-WORKFLOW personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, vereinbaren die Parteien eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der Datenschutzerklärung.
11. Vertragsende, Datenherausgabe und Löschung
Der Kunde kann die Herausgabe seiner in ERP-WORKFLOW verarbeiteten Daten nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben verlangen. Das konkrete Exportverfahren, die verfügbaren Formate und gegebenenfalls benötigte Unterstützung werden vor der produktiven Inbetriebnahme des Kunden vereinbart und technisch geprüft. Ein bestimmtes Datenexportformat oder eine vollständig automatisierte Exportfunktion wird hierdurch nicht zugesichert.
Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung werden personenbezogene Kundendaten nach dokumentierter Weisung des Kunden zurückgegeben oder gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für Sicherheitskopien gelten dokumentierte und tatsächlich umgesetzte Löschzyklen. Zwingende Rechte zum Anbieterwechsel, zur Datenübertragung und zur Datenabrufbarkeit, soweit nach dem EU Data Act anwendbar, bleiben unberührt. Eine vertragliche Kurzfrist schränkt diese Rechte nicht ein.
12. Störungen und Support
Gemeldete Funktionsstörungen werden innerhalb angemessener Zeit bearbeitet. Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse mit den erforderlichen Informationen. Supportzeiten, Reaktionszeiten und ergänzende Serviceleistungen ergeben sich aus dem vereinbarten Angebot.
13. Haftung
ERP-WORKFLOW haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in gesetzlich zwingenden Haftungsfällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Haftungsregeln bleiben unberührt.
14. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien behandeln die nicht öffentlich bekannten geschäftlichen und technischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz von ERP-WORKFLOW Gerichtsstand. Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen haben im Kollisionsfall Vorrang vor diesen AGB. Die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.